Steuernachzahlungen

Die Geschichten, die das Leben schreibt, gehören zu den kuriosesten.

Der vergessene Jahresabschluss

Stellen Sie  sich vor, Sie betreiben ein kleines Unternehmen. Aber die Erledigung der Aufgaben aus der Abteilung „Bürokratie“ ist nicht Ihr Ding. Deshalb haben Sie auch die steuerlichen Belange einer Kanzlei übertragen. Also regelmäßig Belege abgeben und der Rest läuft.

Alles ist gut, jedenfalls so lange, bis Sie Post vom Finanzamt bekommen, dass Sie in den nächsten vier Wochen 35.000 Euro überweisen sollen, die das liquide Budget ganz klar sprengen.

O. K., nachdem der Whisky geschluckt und der Blutdruck wieder gesunken ist, können Ursachenforschung und Lösungssuche beginnen. Wie sich herausstellt, wurde ein zurückliegender Jahresabschluss vergessen. Das kann ja mal passieren, denken Sie. Steuerberater sind auch nur Menschen. Dummerweise konnten Sie sich vor dem verpassten Abschluss über ein besonders ertragreiches Geschäftsjahr freuen.

Davon ausgehend schätzt das Finanzamt nun Ihre Gewinne für die noch offenen und für das laufende Jahr, schlägt für die Bedingungen der Nullzinspolitik horrende Verzugszinsen drauf, passt die Vorauszahlungen an und verschickt das Ganze als Bescheid mit garantiertem Adrenalinstoß.

 

Die verlorene Verlustzuweisung

Eine andere Begebenheit, die zu plötzlichem Liquiditätsbedarf führt, und ebenfalls geschehen ist, resultiert aus einer Geldanlage. Um die Jahrtausendwende waren Filmfonds als steuerbegünstigte Investments mit 100 % Verlustzuweisung im Zeichnungsjahr verbreitet.

Anleger mit hohem Spitzensteuersatz konnten den gesamten Anlagebetrag in einem Jahr von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen und so bis zu rd. 50 % ihrer Steuern sparen. Das geschah auf Grundlage entsprechender Gesetze. Mithin bot sich eine solche Geldanlage auch für Selbständige an, die in einem Jahr einen weit überdurchschnittlichen Umsatzerlös aufzuweisen hatten.

Womit jedoch kaum jemand gerechnet hatte, war der Umstand, dass diese steuerlichen Verluste Jahre später rückwirkend aberkannt und so zu realen Verlusten werden würden. In der Folge mussten nicht nur die Steuern nachgezahlt, sondern auch saftige Zinsen (6 % p. a.) entrichtet werden. Bei einem Anlagebetrag von 100.000 Euro wurden da plötzlich Beträge von 60.000 bis 80.000 Euro fällig.

Nicht selten waren die Filmfonds auch Jahre später nicht in der Lage, positive Erträge zu erzielen oder sogar insolvent, so dass auch noch die Anlagesumme zum Totalverlust wurde. Und jene Anleger, die ihren Anlagebetrag nicht bar bezahlt, sondern finanziert hatten, mussten auch noch diese Kredite tilgen.

 

Unerwarteter Liquiditätsbedarf – Umgehung der Zwangsversteigerung

Das sind nur zwei Begebenheiten, die Kapital erforderten, das in aller Regel nicht zur Verfügung stand. Spitzenverdiener konnten die Forderungen der Finanzämter womöglich mit teuren Kontokorrentkrediten bedienen. Aber viele Anleger nicht.

Eigentümer von Immobilien, die in eine solche Situation geraten, können einen Ausweg in privaten Darlehen finden.