Stellen Sie sich einmal vor, Sie sind Geschäftsführer. Mit 68 Jahren sind Sie noch aktiv. Sie wohnen in einem Haus mit einem Wert von rund 350.000,- Euro, das Ihrer Firma gehört. Es wurde vor Jahren mit einem Bankkredit finanziert. Jetzt sind davon nur noch 60.000,- Euro Restschuld übrig. Weil die Zinsbindung abläuft, gehen Sie zur Bank und möchten den Kredit verlängern/erneuern. Aber die Bank lehnt ab, obwohl die dingliche Sicherheit fast 6 mal höher ist, als der Darlehensbetrag. Da schauen Sie vermutlich etwas irritiert aus der Wäsche.

Als Lösung empfiehlt Ihnen die Bank, das Haus zu verkaufen und aus dem Erlös eine kleinere Eigentumswohnung zu erwerben. Dann bliebe sogar noch Geld zum Leben übrig, so die Argumentation. Selbstverständlich stünden die Berater der Bank für die Abwicklung der einzelnen Geschäfte zur Verfügung. Kommt das nicht ein wenig schelmisch rüber?

Aber in solchen Fällen organisieren wir einen privaten Geldanleger, der unabhängig vom Lebensalter des Kreditnehmers, ein Darlehen über 60.000,- Euro bereitstellt. Die Sicherheit für sein Geld ist eine erstrangige Grundschuld auf der Immobilie. Diese Form der Kredithilfe ist einfach und wirksam.

Im Übrigen ist es kein Geheimnis, dass seit dem Inkrafttreten der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie unter anderem besonders ältere Kreditsuchende von Banken abgewiesen werden.