Private Immobiliendarlehen zu Ihrer freien Verwendung
Keine Vorkosten.
Die Erstinformation, die Sie von uns erhalten, ist kostenfrei.
Und auch für die sich ggf. anschließende Prüfung der Finanzierbarkeit berechnen wir Ihnen kein Honorar.
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Darlehen
Das Darlehen muss an erster Rangstelle im Grundbuch besichert werden können, geringer sein als 60 % des Beleihungswertes der Immobilie und mindestens 100.000 Euro betragen.
Zinssatz
Die Zinsen der von privaten Investoren bereitgestellten Darlehen sind u. a. abhängig von den Anlagezinsen am Kapitalmarkt, der Inflationsrate, der Art der Immobilie sowie der Höhe und der Laufzeit des Darlehens.
Laufzeit
Im Regelfall beträgt die Laufzeit der privaten Darlehen 5 Jahre. Sofern sich später die Möglichkeit einer früheren Rückzahlung ergeben sollte, erhält der Kreditgeber einen Ausgleich für entgangene Zinsen.
Tilgung
Die Immobiliendarlehen werden endfällig getilgt. Das heißt, der Kreditbetrag wird am Ende der Laufzeit in einer Summe an den Geldgeber zurückgezahlt. Andere Regelungen werden im Kreditvertrag vereinbart.
Einige Beispiele für private Immobiliendarlehen
Köln
Dortmund
Dresden
Duisburg
Hunsrück
„Ich komme gerade von einer Dienstreise zurück und habe Ihre E-Mail bzgl. der Darlehensauszahlung gelesen.
Ein Blick auf mein Online-Konto hat mir die Auszahlung bestätigt…Für die Unterstützung und die Geduld bei der Umsetzung meines Darlehens danke ich Ihnen und Herrn Browatzki besonders herzlich.“
Mönchengladbach
Wichtige Fakten zur privaten Immobilie-Finanzierung
Wichtige Fakten zur privaten Immobilie-Finanzierung
Immobilienart
Darlehenshöhe
Private Darlehen können die Immobilieneigentümer in der Regel ab 100.000,- Euro bis zu einer Höhe von maximal 60 % des Beleihungswertes erhalten. Die niedrigste Beleihung betrug bisher 35 % des Beleihungswertes.
Immoblilienlage
Pflegezustand
Von Seiten der Eigentümer der Immobilie müssen Unterlagen vorgelegt werden, aus denen die Fähigkeit zu nachhaltigen Leistung der Zinszahlungen hervorgeht. Dabei sind aber negative Einträge in der SCHUFA oder ein negativer Score-Wert nicht wie bei Banken ein Grund zur Ablehnung des Darlehenswunsches. Der Kreditsuchende sollte eine Eigenauskunft der SCHUFA einholen.
Der oder die Eigentümer müssen zudem einen Plan zum Ausstieg aus der privaten Finanzierung und zur Rückzahlung des Darlehens haben. Üblicherweise erfolgt dieser durch die spätere Ablösung des Privatkredits durch ein Bankdarlehen.
Die Unterlagen zur Immobilie müssen eine aussagekräftige Bewertung zulassen. Dafür ist das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen besonders gut geeignet. Der private Investor kann sich natürlich vorbehalten, ein solches Gutachten zur Grundlage seiner Darlehensentscheidung zu machen.
In aller Regel werden nur fertiggestellte Wohnimmobilien finanziert. Es gab jedoch auch schon Darlehen für Ackerland, Bauland und ein teilweise gewerblich genutztes Objekt. In solchen Fällen sinkt die Höhe der Beleihung jedoch auf etwa 50 % des Wertes.
Aktueller Grundbuchauszug
Von entscheidender Bedeutung für die Vergabe eines privaten Darlehens ist immer ein aktueller Grundbuchauszug. Als Eigentümer der Immobilie erhalten Sie diesen beim Grundbuchamt, wenn Sie persönlich vorsprechen, unverzüglich. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, weil er nicht nur die Eigentumsverhältnisse, sondern auch alle Belastungen enthält, welchen die Immobilie unterliegt.
Es muss sichergestellt werden, dass die offenen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers mit dem Immobiliendarlehen abgelöst werden können, bevor die verbleibenden Mittel der freien Verwendung zur Verfügung stehen.
Für die privaten Geldgeber ist es von grundsätzlicher Bedeutung, dass ihre Forderung dinglich abgesichert wird. Das kann selbstverständlich, wie auch schon geschehen, durch eine erstrangige Grundschuld im Grundbuch einer weiteren Immobilie geschehen.





